Viele Millionen Menschen haben eine oder mehrere Verträge zu einer Renten- oder Lebensversicherung. Insgesamt sind es rund 83 Millionen Policen in Deutschland. Doch viele Kunden wissen gar nicht, was sie genau abgeschlossen haben. Die Experten der Zeitschrift Finanztest (Stiftung Warentest) nennen in Bild die zehn größten Irrtümer.

1. Alle Einzahlungen in meine Kapitlallebensversicherung werden verzinst und bringen Ertrag!
Falsch! Sowohl bei der Kapitallebensversicherung als auch bei der privaten
Rentenversicherung wird nur ein Teil der Einzahlungen gespart. Ein anderer Teil fließt in
den Risikoschutz, ein weiterer geht für Kosten ab. Verzinst wird nur das Geld, das
übrig bleibt. So kann bei teuren Verträgen die Rendite negativ sein.
2. Bei einer Rentenversicherung kann ich mich bis zum Ende der Sparphase für die Kapitalzahlung statt die monatliche Rente entscheiden!
Stimmt leider nicht immer. Ist in den Vertragsbedingungen ein Kapitalwahlrecht für
das Ende der Sparphase vereinbart, dann stimmt das. Tipp: Auch die Zeilkapital-Zahlung ist möglich. Brauchen Sie eine größere Summe für die Anschaffung, können Sie sich dafür einen Teil des angesparten Guthabens auszahlen lassen und den anderen Teil als Rente bekommen.
3. Wer seinen Vertrag bei einem Versicherer abgeschlossen hat, bekommt
von diesem auch die Leistung!
Stimmt nicht immer. Lebensversicherer wie die Generali haben ihren Bestand an
Abwicklungsplattformen verkauft, auch Run-off-Gesellschaften genannt. Ihre
Zustimmung ist nicht vorgeschrieben. Die gutgeschriebenen Überschüsse bleiben
erhalten. Die Überschussbeteiligung ist ungewiss.
4. Wenn mein Versicherer pleite geht, ist die Auszahlung weg!
Falsch! Es gibt einen gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzschutz. Bei einer Pleite
übernimmt der Sicherungsfonds die Verträge und steht für die garantierte Leistung
gerade.
5. Mit einer Kapitallebensversicherung mit Garantiezins kann ich keinen Verlust machen!
Das ist falsch! Bei Versicherern mit hohen Kosten und schlechtem Anlageerfolg sind
Verluste möglich, sowohl bei der Kapitallebensversicherung als auch bei einer privaten
Rentenversicherung. Dann erhalten Kunden sogar weniger als Ihre eingezahlten
Beiträge. Vor Verlust geschützt sind Kunden mit einer Riester-Rentenversicherung. Hier
gilt eine Garantie, dass zu Rentenbeginn die eingezahlten Beiträge und die staatlichen
Zulagen vorhanden sind
6. Die Auszahlung aus einer Kapitallebensversicherung muss immer versteuert werden!
Falsch. Es kommt auf das Abschlussjahr des Vertrags an. Haben Sie in vor 2005
abgeschlossen, mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt und einen
Mindesttodesfallschutz vereinbart, zahlen Sie keine Steuern. Bei Verträgen ab dem
Jahr 2005 müssen Sie Abgeltungssteuer auf den Ertrag zahlen - es sei denn, der
Vertrag ist mindestens zwölf Jahre gelaufen und Sie sind bei Auszahlung mindestens
60 Jahre alt (62 Jahre bei Vertragsabschluss ab 2012)
7. Auf die Überschussbeteiligung ist Verlass!
Nein! Verlassen können Sie sich nur auf die Verzinsung Ihres Sparanteils, die Ihnen bei
Vertragsschluss garantiert wurde.
8. Für das Geld aus Lebens- oder Rentenversicherungen sind keine Krankenversicherungsbeiträge fällig.
Das ist meistens richtig, aber nicht immer. Wer eine gesetzliche Rente bezieht und
nicht privat krankenversichert ist, gehört der Krankenversicherung der Rentner an. Die
Pflichtversicherten zahlen weder auf die private Rente noch auf eine Kapitalzahlung
Beiträge. Wer aber in der Krankenversicherung der Rentner freiwillig gesetzlich
versichert ist, zahlt im Schnitt einen Beitragssatz von 15% plus Pflegeversicherung.
9. Wenn ich nicht mehr einzahlen will, kann ich den Vertrag nur beitragsfrei stellen oder kündigen!
Falsch! Sie haben noch eine dritte Möglichkeit: Sie können die Police verkaufen. Das
kann besser sein, als den Vertrag zu kündigen. Vom Aufkäufer der Police erhalten Sie
dann mehr als den Rückkaufswert vom Versicherer. Holen Sie auf jeden Fall Angebote
von mehreren Aufkäufern ein.
10. Eine Rentengarantiezeit von zehn Jahren bedeutet, dass meine Rente nur garantiert
zehn Jahre lang gezahlt wird.
Nein, dass stimmt nicht! Sie erhalten die Rente lebenslang. Dies ist der größte Vorteil
einer privaten Rentenversicherung. Die Rentengarantiezeit wird erst im Falle Ihres
Todes relevant. Ihre volle Rent